Absenz, Urlaub, Jokertage
Absenz, Urlaub
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig und pünktlich zur Schule zu schicken. Diese darf nicht ohne zwingenden Grund versäumt werden.
Arzt- oder Zahnarztbesuche sind grundsätzlich so zu planen, dass sie ausserhalb des Unterrichts stattfinden.
Werden für einen Urlaub mehr als die zwei frei zur Verfügung stehenden Jokertage benötigt, muss ein Gesuch eingereicht werden.
Jokertage
An unserer Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, pro Schuljahr zwei Joker-Tage zu beziehen, sofern ihnen und den Erziehungsberechtigten ein Grund wichtig genug erscheint, der Schule fern zu bleiben. Die Jokertage können auch als Halbtage bezogen werden.
Jokertage müssen über Klapp mindestens 2 Tage im Voraus gemeldet werden.