Arzt, Zahnarzt
Obligatorischer schulärtzlicher Untersuch
Seit August 2005 sind neuen Richtlinien zum schulärztlichen Dienst in Kraft getreten. Neu werden schulärzlichen Untersuchungen nur noch zum Zeitpunkt des Schulein- und des Schulaustritts vorgenommen. Diese Untersuchungen werden vom persönlichen Hausarzt durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten leiten anschliessend die offiziellen Formulare über die Klassenlehrperson an den Schularzt weiter.
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Merkblatt fuer den schulaerztlichen Untersuch
Obligatorischer Zahnarztuntersuch
Jeweils im Januar findet für alle Schulkinder der obligatorische Zahnuntersuch statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden selber, ob sie diesen Untersuch bei ihrem Privatzahnarzt oder beim Schulzahnarzt vornehmen lassen.
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