Schülerunfallversicherung
Gemäss kantonalem Volksschulgesetz (1. August 2013), ist jede Gemeinde verpflichtet eine Schülerunfallversicherung abzuschliessen. Diese Unfallversicherung deckt die Leistungen bei Unfall-Invalidität und Unfall-Tod.
Die Schülerunfallversicherung kommt bei Krankheit und Bagatellunfall nicht zum Tragen. Diesen Bereich deckt die private obligatorische Krankenkasse und Unfallversicherung. Für diese Versicherung sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.