Schülerunfallversicherung

Gemäss kantonalem Volksschulgesetz (1. August 2013), ist jede Gemeinde verpflichtet eine Schülerunfallversicherung abzuschliessen. Diese Unfallversicherung deckt die Leistungen bei Unfall-Invalidität und Unfall-Tod.

Die Schülerunfallversicherung kommt bei Krankheit und Bagatellunfall nicht zum Tragen. Diesen Bereich deckt die private obligatorische Krankenkasse und Unfallversicherung. Für diese Versicherung sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.

Informationsblatt zur Schuelerunfallversicherung